Dachunternehmung Schlüssel

Dachunternehmung Schlüssel

Eigentum & Verantwortung

Die Stimme wird vom Geld getrennt. Eine Stiftung hütet den Zweck, der Verein Schlüsselbund versammelt die Gemeinschaft.

Eigentumsverantwortung ruht auf zwei Grundsätzen, die rechtlich verankert werden.

  • Selbstbestimmung. Das Unternehmen kann nicht zum Spekulationsobjekt werden. Das Steuer bleibt bei den Menschen, die mit dem Unternehmen und seinem Auftrag verbunden sind.
  • Zweckbindung. Gewinn ist ein Mittel, kein Selbstzweck. Der geschaffene Wert kann nicht von Eigentümerinnen und Eigentümern für sich abgezogen werden.

Das ist eine erprobte Form, kein Experiment. Bosch, Patagonia oder Ecosia gehören sich auf diese Weise selbst.

Wie geht das?

Wir folgen dem Veto-Anteils-Modell. Die Anteile der Unternehmen werden in drei Klassen geteilt.

  • Stimmrechte ohne Gewinnrechte. Sie liegen bei den Menschen, die das Unternehmen tragen. Sie können nicht an die Meistbietenden verkauft und nicht vererbt werden. Führung ist kein Vermögenswert.
  • Gewinnrechte ohne Stimmrechte. Sie können an Gründerinnen und Gründer oder Investorinnen und Investoren gehen, in festgelegtem und begrenztem Umfang. Eine faire Rendite, die nie zur Macht werden kann.
  • Der Veto-Anteil (Golden Share). Rund 1 % der Stimmrechte, ohne Dividende. Er regiert nicht. Er hat nur ein Recht: gegen jede Änderung Einspruch zu erheben, welche die beiden Grundsätze verletzen würde, etwa einen Verkauf oder eine Änderung des Zwecks.

Die Stiftung: das Schloss

Den Veto-Anteil hält eine eigene Stiftung, nicht eine fremde Stelle. Eine Zelle, deren letzte Sicherung woanders liegt, ist keine widerstandsfähige Zelle.

Eine Stiftung nach Schweizer Recht ist ein verselbständigtes Vermögen für einen Zweck. Sie hat keine Eigentümer und keine Mitglieder, und es gibt niemanden, den man auskaufen könnte. Ihr Zweck ist bewusst starr und lässt sich nur unter engen Bedingungen ändern. Die Stiftung verankert den Polarstern, nicht den Weg: Der Zweck steht fest, damit sich alles andere bewegen darf, ohne dass der Zweck still verkauft wird. Die staatliche Stiftungsaufsicht wacht darüber. Diesen Bezug zum Staat gehen wir bewusst ein, denn er macht das Schloss von aussen überprüfbar.

Der Verein Schlüsselbund: die Gemeinschaft

Die Stiftung schützt. Leben aber tut das Haus in seiner Gemeinschaft. Diese versammelt der gemeinnützige Verein Schlüsselbund, ein Bund aus vielen Schlüsseln.

  • Mitglieder sind die Unternehmen unter dem Dach und die Menschen, die sie tragen.
  • An der Jahreskonferenz verhandelt der Verein die gemeinsamen Vereinbarungen und passt sie an.
  • Er wählt die Mitglieder des Stiftungsrats mit. So bleibt die Stiftung jenen verantwortlich, die sie schützt, und wird nicht zur Zentrale.
  • Er schafft eigene Regelwerke und Einrichtungen für die Mitgliedunternehmen, wahrt ihre Autonomie und hält Einheit und Vielfalt im Gleichgewicht.
  • Er verankert die Teilung der Macht und damit eine klare Gewaltenteilung.

Bis die Stiftung gegründet werden kann, hält der Verein den Veto-Anteil vorübergehend. Das ist ein benannter, begrenzter und umkehrbarer Zwischenschritt: Sobald die Stiftung steht, geht der Anteil an sie über.

Nachfolge

Wer seine Aufgabe abgibt, gibt seine Stimmrechte an fähige Menschen weiter, die den Zweck teilen, oder gibt sie an das Unternehmen zurück. Verantwortung wird weitergereicht, nicht vererbt.

Was die Dachunternehmung auszeichnet

Die folgenden Vereinbarungen dienen als Vorbild für eine gegenwartsfähige Wirtschaft und eröffnen jungen Menschen eine konkrete Alternative zum bestehenden System.

  • Transparente Finanzen gegenüber der Öffentlichkeit
  • Eigentümerschaft der Mitarbeitenden durch einen Employee Ownership Trust
  • Festgelegte Verhältnisanteile zwischen Miteigentümerinnen und Miteigentümern, Angestellten sowie Dienstleisterinnen und Dienstleistern
  • Festgelegte Lohnspanne innerhalb der Unternehmung
  • Verbindliche Nachhaltigkeitsziele für Arbeitsbedingungen und Ökologie
  • Grundsätzliche Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit lokalen Dienstleisterinnen und Dienstleistern
  • Sinnvolle und transparente Zusammensetzung der Produkt- und Dienstleistungspreise
  • Begrenzte und klar definierte Anteile für Investorinnen und Investoren sowie Gründerinnen und Gründer
  • Keine Investitionen auf Kosten von Gesellschaft oder Umwelt